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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeines 1. Für alle Geschäfte gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Mieters und mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform. 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Köln. Gleiches gilt für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Sämtliche Verträge und ihre Erfüllung unterliegen deutschem Recht. 3. Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Eine Woche entspricht normalerweise 5 Tagessätzen. 4. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar, Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung ein. Überschreitungen der Zahlungstermine berechtigen uns zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Etwa bewilligte Rabatte haben eine befristete Geltungsdauer von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Danach gelten Nettopreise der jeweiligen Rechnung. Bei Vergleichsverfahren oder Konkurs des Vertragspartners kommen Rabatte in Wegfall. 5. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. 6. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Vermietbedingungen 1. Der Mieter ist verpflichtet, über den beabsichtigen Verwendungszweck der Geräte genaue Auskunft zu erteilen. Er hat sich bei Übernahme bzw. vor bei Versand vor Inbetriebnahme der Geräte von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem Einwandfreien Zustand der Mietobjekte zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands. 2. Unsere Mietgeräte unterliegen der Hol- und Bringschuld. Der Mieter hat alle anfallenden Transport- und Verpackungskosten zu tragen. Die Rücksendung hat frei Haus an unser Lager zu erfolgen. 3. Die Gefahr aller Sendungen geht auf den Auftraggeber über, sobald diese unser Lager verlassen ungeachtet des Transportmittels, auch wenn wir den Transport übernehmen. 4. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an unser Lager. Soweit Geräte vor 16 Uhr aus- oder nach 9 Uhr zurückgeliefert werden, wird ein voller Tagesmietpreis berechnet. Wenn auf Veranlassung des Mieters die Geräte später als vereinbart unser Lager verlassen, so ist die Versandbereitschaft in unserem Lager der Lieferung gleichzusetzen. 5. Bei einer Mietdauer von einer Kalenderwoche werden 5 Tage berechnet, auch wenn in diese Woche Feiertage fallen. Liegt die Mietdauer unter einer Woche, so werden Samstage, Sonntage und Feiertage mitberechnet. 6. Mindestmietdauer ist in jedem Fall die vertraglich vereinbarte Mietdauer. 7. Wird ein Mietauftrag innerhalb von 24 Stunden vor dem uns angegebenen Auslieferungstermin storniert, so wird eine Gebühr von 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Gesamtmiete berechnet. 8. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übernahme der Geräte eine Kaution in Höhe des Gesamtwertes oder in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags zu erheben. 9. Reparatureingriffe des Mieters sind in keinem Fall gestattet. 10. Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, daß diese mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung vor. 11. Im Falle von Zahlungsverzögerungen sind wir berechtigt, die weitere Benutzung unserer Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Der Mieter erklärt sich in einem solchen Falle unter Verzicht auf sein Hausrecht damit einverstanden, daß wir zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum betreten dürfen, in welchem die gemieteten Geräte lagern. Dies gilt auch für Zahlungen, die aus einem anderen Mietverhältnis offenstehen. Haftung 1. Der Mieter haftet für alle angemieteten Geräte vom Versand- oder Abholtag bis zum Tage der Rückgabe an uns. 2. Für geringfügige Fahrlässigkeit auf Seiten des Vermieters sowie grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet auch nicht für mittelbare Folgeschäden. Hilfsweise wird die Haftung auf den Mietzins eines Tages beschränkt. 3. Die Darlegungs- und Beweislast für Grund und Höhe des Schadens liegt in jedem Fall auf Seiten des Mieters. 4. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, daß unsere Geräte unter den jeweils geltenden rechtlichen Bedingungen eingesetzt werden. Im Falle einer Beschlagnahme unserer Geräte hat der Mieter Schadensersatz mindestens in Höhe des Mietausfalls bis zur Rückgabe an uns, oder bei Totalverlust in Höhe des jeweiligen Neuwertes zu leisten. 5. Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer von ihm zu bezahlender Reparaturen, oder der Wiederbeschaffung der Mietobjekte bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der anfallenden Mietgebühr zu leisten. Versicherungsbedingungen 1. Die Geräte sind vom Mieter nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Filmapparate der Deutschen Versicherungsgemeinschaft zu versichern. 2. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist ausgeschlossen, es sei denn es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
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